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Singapur streicht Mehrwertsteuer auf Anlagesilber – Deutschland will sie mehr als verdoppeln

Während man im deutschen Bundesfinanzministerium die Vorbereitungen dazu trifft, die Mehrwertsteuer auf Anlagesilbermünzen wie Maple Leaf, Wiener Philharmoniker und andere mit Wirkung vom 1.1.2013 von 7% auf 19% zu erhöhen und sich hinter einer angeblichen „EU-Harmonisierung“ versteckt, streicht der Staat Singapur die Mehrwertsteuer auf Anlagesilber (und Anlagegold) komplett. Der Wegfall der Mehrwertsteuer (englisch: VAT – Value added tax) greift ab 1.10.2012

In Singapur wird Anlagegold und Anlagesilber zukünftig genau wie Aktien und Festverzinsliche Wertpapiere mehrwertsteuerfrei gehandelt werden können. Man will Silber und Gold gegenüber anderen Anlageformen nicht benachteiligen. Auf Aktien, Sparbücher, Bausparverträge und Rentenpapiere falle ja auch keine Mehrwertsteuer an, – warum soll man dann Geldanlagen in Silber oder Gold mit einer „Strafsteuer“ wie der Mehrwertsteuer belegen, wurde in Singapur argumentiert.

In Singapur ist die Voraussetzung für den mehrwertsteuerfreien Handel, daß es sich bei Gold

  • um eine Feinheit von 99,5% oder höher handelt, die
  • an den internationalen Bullion Märkten gehandelt wird
  • müssen Markenzeichen oder Prägung aufweisen, die für die Reinheit garantieren
  • Handelspreis muß sich ganz wesentlich am reinen Metallpreis plus kleinem Aufgeld orientieren

Bei Silber gilt:

Reinheit muß 99,9% oder höher sein, ansonsten gelten dieselben Bedingungen wie bei Gold

Damit sind Standard-Silberbarren und Standard-Silberanlagemünzen wie Maple Leaf, Wiener Philharmoniker, American Eagle etc. in Singapur MwSt-frei kaufbar.


Während man im Finanzministerium von Singapur die Zeichen der Zeit erkannt hat und damit den Handel dort deutlich aktivieren dürfte und auch für Beschäftigung sorgt, plant eine Arbeitsgruppe im deutschen Bundesfinanzministerium rund um den Staatssekretär Hartmut Koschyk die drastische Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Silbermünzen. Das BMF versteckt sich daher hinter einem angeblichen EU-Harmonisierungsvorhaben und einem EU-Strafverfahren, was Deutschland ansonsten drohen würde.

Geplant ist, in das Jahressteuergesetz 2013 die Erhöhung der Mehrwertsteuer für Sammlungsgegenstände – und darunter würden auch alle Silbermünzen fallen – von 7% auf 19% einzubringen.

Galeristen- und Münzhändler-Verbände laufen bereits dagegen Sturm.

Im Finanzministerium verschweigt man, daß Deutschland in keinem einzigen EU-Vertragsverletzungsverfahren bisher tatsächlich eine Konventionalstrafe bezahlt hat, versteckt sich aber hinter der drohenden Strafe.

Ebenso verschweigt man im Bundesfinanzministerium, daß in einigen anderen EU-Ländern entweder eine drastisch niedrigere Mehrwertsteuer für Silbermünzen oder sogar eine von NULL PROZENT gilt, so z.B. in Estland.

Man würde also im BMF mit einer solchen „Harmonisierung“, wie sie die Anhebung von 7 auf 19% bezeichnen, nicht für eine „Harmonisierung“ sorgen, sondern eine für eine noch größere Ungerechtigkeit zu Lasten der deutschen Silber-Investoren und natürlich auch des Münzhandels.

Letzendlich würde man mit einer solchen Erhöhung in Deutschland auch das Steueraufkommen drastisch reduzieren. Vermutlich hat irgendjemand im BMF linear hochgerechnet, daß man bei einer Erhöhung auf 19% zwölf Prozent mehr verdienen würde, – hat aber vergessen, zu berücksichtigen, daß dann das Gros der Silbermünzenkäufer, nämlich die Anlagemünzenkäufer GAR NICHT MEHR STEUERPFLICHTIG KAUFEN würden, sondern ausweichen auf:

  • Schwarzmarkt, wo keine MwSt gezahlt wird
  • andere Länder, wo niedrigere Steuern anfallen
  • Zollfreilager in der Schweiz und anderswo, die jetzt schon von deutschen Firmen vermittelt werden

Das BMF hätte also gleich drei Gruppen benachteiligt:

  • Deutschlands Silberkäufer, weil man denen mehr abnehmen will
  • Deutschlands Münzhandel, der dann Personal abbauen wird
  • den Fiskus selber, weil kaum noch Einnahmen aus Silbermünzensteuer fliessen dürften

Bleibt zu hoffen, daß die Mannen rund um Staatssekretär Koschyk doch noch den Weg Singapurs einschlagen und die Steuer auf Anlageprodukte wie Gold und Silber weglassen.

Es mag Sinn machen, wenn man einzelne SAMMLERMÜNZEN besteuern will, nicht jedoch Anlagesilber oder Anlagegold.

Eine Lösung könnte sein, daß man – ähnlich wie dies bei der Anlagegoldregelung bereits existiert – Silbermünzen und Silberbarren dann mwst-frei stellt, wenn sie unter 180% vom reinen Edelmetallwert gehandelt werden. Damit stellt man sicher, daß Anlagesilber (genau wie Anlage-Aktien, Anlage-Bonds, Anlage-Bausparverträge und Anlage-Gold) mwst-frei gehandelt werden kann, aber tatsächliche „Sammlungsgegenstände“, die i.d.R. ein deutlich höheres Aufgeld auf den reinen Metallpreis haben, besteuert werden könnten.

Herr Staatssekretär Koschyk, das sollte in Ihre Überlegungen einfliessen!

Wir sind der Auffassung

Mehrwertsteuer auf SAMMLER-Münzen mit mehr als 180% Aufschlag auf reines Metall: JA

**Mehrwertsteuer auf Anlagesilber (Münzen und Barren) kurz über Metallwert: **NEIN !!

Singapur-Regierungsseite mit Steuerregelung bezüglich Silbermünzen: MwSt auf Silbermünzen in Singapur