PRESSE

Bargeldzahlung in Italien ab 1000 Euro verboten

Einige haben die Änderungen in Italien, die mit dem Dekret der Regierung DL Nr. 16 vom 2.März 2012 verkündet worden ist, noch gar nicht mitbekommen:

In Italien sind Bargeldzahlungen ab 1000 Euro verboten. Dies gilt beispielsweise auch für Hoteliers und Einzelhändler, damit auch für Münzhändler und Edelmetallhändler.

Gemäß oben angegebenem Dekret können Barzahlungen über 999,99 Euro nur von folgenden Personen entgegen genommen werden:

– weder italienischer noch EU-Staatsbürger noch eines Landes des europäischen Wirtschaftsraumes und kein Wohnsitz in Italien

Sollte dennoch Bargeld über 999,99 Euro, also ab 1000 Euro entgegen genommen werden, muß IM VORAUS eine Meldung an eine Agentur für Bareinnahmen übermittelt werden, in der die Ausnahmetatbestände aufgeführt werden müssen. Die Meldung muß ausnahmslos elektronisch zu erstatten. Die Agentur ( www.agenziaentrate.it ) freut sich…

Natürlich geht das dann auch nur ausnahmsweise, wenn eine Kopie des Reisepasses des ausländischen Gastes angefertigt wird und der Gast/Käufer erklärt, weder Italiener, noch EU-Bürger, noch Bewohner des europäischen Wirtschaftsraumes zu sein und auch keinen Wohnsitz in Italien hat.

Der italienische Bargeld-Entgegennehmer muß übrigens nach der neuen Vorschrift das entgegen genommene Bargeld innerhalb eines Werktages auf sein Konto einzahlen! Bei dieser Bankeinzahlung muß die Kopie des Reisepasses und der zugrundelegenden Rechnung vorgelegt werden.

Auch Edelmetallhändler in Italien sind von dieser Regelung erfasst, dürfen gegen Bargeld keine Transaktionen mehr über 1000 Euro mit EU-Bürgern vornehmen.

Man darf sich fragen, was das für ein Geld sein soll, dessen Benutzung man verbietet?

Auch so manch deutscher Tourist, der Bargeld zur Zahlung seines Hotels oder seines Campingplatzes mitgenommen hat, hat in den letzten Tagen nicht schlecht gestaunt, als ihm der Hotelier erklärte, daß er keine Euros mehr annehmen darf…