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Edelmetallhändler sollen ab 1.1.2012 nur noch bis 1000 Euro anonym verkaufen dürfen

Heute, am 8.7. war das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche im Deutschen Bundesrat. Dieses Gesetz hatte die Bundesregierung dem Bundesrat zur Stellungnahme bis 8.7. eingereicht.

Bemerkenswert ist, daß die Ausschüsse für Innere Angelegenheiten, der Rechtsausschuß und der Wirtschaftsausschuß, die das Gesetz für den Bundesrat vorher schon beraten haben, sogar noch eine Verschärfung forderten und dem Bundesrat empfahlen, explizit die „Edelmetallhändler und die Händler, die mit Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen handeln“ explizit den Banken gleichzustellen.

Dies liest sich auf Seite 2 der Drucksache 317/1/11 des Bundesrats Im Ergebnis heißt das, daß auch diese ab 1000 Euro Barumsatz sich den Ausweis vom Kunden zeigen lassen müssen, die Daten festhalten und nach dem wirtschaftlichen Berechtigten fragen müssen.

Wie man das z.B. auf großen Münzbörsen abwickeln soll, dürfte fraglich sein, – hier soll sich dann wohl jeder Händler einen Fotokopierer an den Stand stellen „Moment, ich muß eben noch eine Ausweiskopie machen“ wird man dann wohl öfters hören.

Etwas praxisfremd dachte dann wohl auch im Ausschuß und hat dem Bundsrat empfohlen, der Bundesregierung zu empfehlen, den Grenzwert bei 15.000,- Euro zu belassen, wo er auch jetzt ist.

Dies findet man auf Seite 3 der Drucksache 317/1/11.

Hintergrund ist ein viel zu großer Aufwand, der auch durch Zahlungen an und von öffentlichen Kassen bei einer Grenze von 1000 Euro entstehen würde.

Aus Kreisen des Bundestags war allerdings zu hören, daß man im Innenministerium an den 1000,- Euro festhalten wolle.

Hier wird Frau Merkel jetzt mit der Empfehlung des Bundesrats und der Ausschüsse richtig umzugehen haben.

Volkswirtschaftlich ist mit Sicherheit der Schaden größer, der dadurch entsteht, daß jeder Bankkassierer und Edelmetallhändler ab 1000 Euro eine Ausweiskopie fertigen muß. Wer Drogengelder wäscht, macht dies nicht tausenderweise, sondern denkt in Hunderttausendern oder Millionen. Die erwischt man auch mit einer vernünftigen Durchsetzung der 15.000-Euro-Grenze.

Der Robbe&Berking – Silberbesteckhändler, der das 24 teilige Besteckset aus Silber für das Hochzeitspaar verkauft, sollte dann auch Ausweiskopien all der Eltern und Großeltern sorgfältig abheften, könnte ja ein auch Al Quaida-Geldwäsche sein. Es wären zumindestens Waren über 1000 Euro und aus Edelmetall…

Mit der Einführung der 1000-Euro-Grenze erwischt man allenfalls den Drogen-Abhängigen vom Bahnhof Zoo, aber nicht den Drogendealer Luigi aus Palermo. Der denkt in Millionen und hat sein Konto in der Schweiz und nicht in Hamburg.

Löblicherweise hat sich das Bundesratsmitglied HAMBURG GEGEN den Geldwäschegesetzesvorschlag in der eingebrachten Version gewandt, da die Unternehmen ab 9 Mitarbeiter einen Geldwäschebeauftragten ernennen sollen, – dies sei ein viel zu großer und in keinem Verhältnis stehender Aufwand für die Unternehmen. Recht hat Hamburg.

Folgerichtig hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme für die Bundesregierung empfohlen,

a) insbesondere Edelmetallhändler in die engere Überwachung zu nehmen, incl. Händler, die mit Gegenständen aus Edelmetallen handeln

und

b) die Personifizierungsgrenze bei Bareinzahlungen bei 15.000,- zu belassen und NICHT auf 1000,- zu senken, wie es der Gesetzesvorschlag vorsieht.

Hier geht es zur Stellungnahme des Bundesrats zur Geldwäschegesetz-Änderung  – Was die Bundesregierung rund um Frau Merkel nun allerdings macht, bleibt abzuwarten.

 

 

 

UPDATE

Anmerkung der Redaktion: Zwischenzeitlich wurde das Gesetz beschlossen (Bundesrat vom 16.12.2011), es gibt hierzu einen neuen Artikel, den finden Sie hier: GELDWÄSCHEGESETZ 2012