PRESSE

Bargeschäfte über 1000 Euro in Kürze verboten ? Änderung Geldwäschegesetz heimlich im Bundesrat

Klammheimlich und von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, hat die Bundesregierung unter der Kanzlerin Angela Merkel eine Gesetzesvorlage verfasst und in den Bundesrat gebracht.

Wichtigster Punkt: Anonyme Bargeschäfte über 1000 Euro sind nach dem neuen, geänderten Gesetz dann in Deutschland nicht mehr möglich. Ab 1000 Euro muss z.B. der Banker bei Bareinzahlungen zwanghaft die Personalien feststellen.

Diese kleine, aber doch bedeutende Änderung (der Betrag lag bisher bei 15.000 Euro!) versteckt sich auf Seite 4 der Gesetzesvorlage ganz oben, siehe hier: Vorlage an den Bundesrat

Die Bundesregierung versteckt sich hinter einem Rüffel der EU, die unzureichende Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland moniert habe.

Hiermit schiesst sie allerdings etwas über das Ziel hinaus und die Deutschen werden mehr gegängelt als es überhaupt notwendig wäre.

Jeder, der seine Miete in bar bei der Post einzahlt, muß dann zukünftig seinen Ausweis mitnehmen 🙂

So genau wollte es selbst die Stasi in der DDR es nicht wissen. Man darf gespannt sein, ob der Bundesrat unter Frau Hannelore Kraft (SPD) bis zum 8.Juli die Zustimmung gibt.

Ebenfalls darf man gespannt sein, wie lange die Deutschen sich das noch gefallen lassen.

Demnächst müssen Strichlisten geführt werden, wenn man pfurzt.